Für jede Wasseraufbereitungsanlage ist der Betreiber nach der Trinkwasserverordnungs-DIN 1988 verpflichtet, eine regelmäßige Wartung seiner Anlage durchzuführen, um den reibungslosen Betrieb zu wahren.
Diese Wartung bedeutet bei Umkehrosmoseanlagen, dass der Betreiber einen regelmäßigen Filterwechsel durchzuführen hat, um den sicheren und gesundheitlich unbedenklichen Betrieb der Anlage zu gewährleisten, denn mit dem Filterwechsel beugen Sie Verkeimung, Verpilzung und Veralgung der Anlage bei länger stehendem Wasser vor. So kann sich kein gefährlicher Biofilm bilden, und Ihr Trinkwasser bleibt rein und ungefährlich.
Für den Betrieb der von uns erworbenen Anlagen bedeutet dies zudem die Wahrung der fünfjährigen Garantie, die wir vom Hersteller bekommen und 1:1 an Sie weitergeben, falls es wider Erwarten zu einem Schaden kommen sollte.
Je nach Art der Umkehrosmose-Anlage sind folgende Stufen nach dem angegebenen Zeitraum zu wechseln:
Filterstufe | Beschreibung | Intervall |
---|---|---|
1. Stufe | Vorfilter (Sediment mit 5µ o. 20µ) | 6 Monate |
2. Stufe | Vorfilter (Aktivkohle-Granulat/Aktivkohleblock) | 6 Monate |
3. Stufe | Vorfilter (Sediment mit 5µ o. 1µ oder Aktivkohleblock) | 6 Monate |
4. Stufe | Membrane (je nach Modell unterschiedlich) | 2 Jahre |
5. Stufe | Aktivkohlenachfilter AICRO(-AB) | 6 Monate |
6. Stufe | Mineralisierer AIMRO | 6 Monate |
7. Stufe | Energetisierer AIFIR2000 | 6 Monate |
9. Stufe | 4-in-1 Mehrkammer-Nachfilter (Biophotonen-Vitalisierer) | 6 Monate |
Für alle unsere Umkehrosmoseanlagen bieten wir Filtersätze mit und ohne Membrane, die Sie genau wie die Anlagen direkt bei uns bestellen.
Gerne liefern wir auch mehrere Sätze oder Sie schließen ein rabattiertes Abonnement ab, das Ihnen dauerhaft 10% auf die Filtersätze bietet.